Bereits im Jahr 2024 haben einige Landkreise in Thüringen und Bayern eine Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt und damit positive Erfahrungen gemacht. Das Asylbewerberleistungsgesetz eröffnet die Möglichkeit, eine Arbeitspflicht von einigen Stunden am Tag festzuschreiben und somit einen wesentlichen Integrationsbaustein für die Menschen, die zu uns kommen, zu schaffen. Von dieser Möglichkeit will zukünftig auch die Landeshauptstadt Schwerin Gebrauch machen und dabei auch erwerbsfähige Bürgergeldempfänger insbesondere anerkannte Asylbewerber miteinbeziehen. Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ein Weg, der auch für den Barnim eingeschlagen werden sollte.
Hierzu stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Sauer fest: „Wir prüfen aktuell, dem Kreistag in seiner März-Sitzung einen vergleichbaren Beschlussvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Solch ein Vorgehen kann eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten werden. Mit dem Angebot von Arbeitsgelegenheiten schaffen wir eine Möglichkeit der sozialen Teilhabe, geben Menschen, die zum Teil über lange Zeit ohne Beschäftigung waren, Struktur und bieten neue Chancen sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auf mittlere Sicht kann dies unsere Sozialausgaben entlasten. Denen, die unsere Unterstützung in Anspruch nehmen, sagen wir klar: Hilfe ja, aber wir erwarten, sich aktiv in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dazu zählt auch, angebotene Arbeitsgelegenheiten zu nutzen.“
Unterstützt wird er durch Ulrike Mauersberger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und CDU-Bundestagskandidatin für den Wahlkreis 57: „Diejenigen, die arbeiten können, sollen auch arbeiten. Leistungen empfangen, ohne Gegenleistungen zu bringen, schürt Unmut und trifft zurecht auf Unverständnis bei denen, die im Handwerk, bei Dienstleistungen und in jedem anderen Beruf unser Leben am Laufen halten – also allen arbeitenden Barnimerinnen und Barnimern.“