Was?
Sie können die Stadtverordnetenversammlung, den Kreistag Barnim und wenn Sie in einem Ortsteil wohnen, auch Ihren Ortsbeirat wählen.
 
Wer?
Wählen darf, wer am 9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet und seinen ständigen Wohnsitz in Bernau hat. Außerdem müssen Sie Deutscher oder EU-Staatsbürger sein.
 
Wann?
Die Wahllokale haben am 9. Juni 2024 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
 
Wie?
Sie haben je drei Stimmen für den Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung und Ihren Ortsbeirat. Die drei Stimmen können Sie an einen Kandidaten vergeben oder auf mehrere Kandidaten verteilen.
Im Wahllokal benötigen Sie Ihren Pass oder Personalausweis oder Führerschein. Der Wahlbenachrichtigungsbrief, welcher mit der Post kommt, ist nicht zwingend erforderlich.
Sie wollen vorher wählen oder sind am Wahlsonntag verhindert, dann wählen Sie per Briefwahl. Diese können Sie per Mail an wahlbehoerde@bernau-bei-berlin.de mit Ihrem Namen, Anschrift und Geburtsdatum, persönlich im Neuen Rathaus oder mit Brief an die Stadt Bernau, Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau beantragen.
 
Wo?
Der Ort Ihres Wahllokals steht in Ihrer Wahlbenachrichtigung, auf der Internetseite der Stadt Bernau und im aktuellen Amtsblatt.