BVB / FREIE WÄHLER und CDU stellen in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung einen gemeinsamen Antrag, die Grundsteuerhebesätze in Zukunft so festzusetzen, dass das Gesamtvolumen nicht steigt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sich die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 aufkommensneutral zum Jahr 2024 darstellen.
Die Grundsteuerreform betrifft alle Bürger. Denn sowohl Eigentümer als auch Mieter zahlen die Grundsteuer entweder direkt oder indirekt über die Nebenkostenabrechnung. Durch die Reform werden alle Grundstücke durch das Finanzamt neu bewertet. Doch die Höhe der ab dem 01.01.2025 zu erhebenden Grundsteuer ist nicht nur von der Bewertung des Finanzamtes, dem Grundsteuermessbetrag, abhängig, sondern wird letztendlich durch den Hebesatz der Kommunen festgelegt. Wenn der Hebesatz der Kommune gleichbleibt und gleichzeitig das eigene Grundstück nach der Reform höher bewertet wird, erhöht sich die Grundsteuer des Eigentümers.
Wenn die Grundsteuerhebesätze so angepasst werden, dass die Stadt in Zukunft in Summe nicht mehr Einnahmen erzielt als vorher, wirkt dies auch dämpfend auf Grundsteuerlast des Einzelnen aus.
Hierzu Péter Vida, Fraktion BVB / FREIE WÄHLER: „Die Grundsteuerreform darf für die Bürger Bernaus keine Grundsteuerexplosion werden! Die Bürger waren und sind durch verschiedene Kommunalabgaben bereits erheblich belastet. Diese Entwicklung darf sich nicht vertiefen.“
Daniel Sauer, CDU-Fraktion: „Bei gleichbleibenden Hebesätzen in Bernau würden die Bernauer Bürger außergewöhnlich belastet werden. Wir möchten sicherstellen, dass die Stadt keine Mehrerträge durch die Grundsteuerreform generiert und die Hebesätze dementsprechend neu berechnet werden. Nur dadurch können die Ziele der Grundsteuerreform, nämlich eine gerechte Steuerverteilung und Gleichbehandlung bei der Grundstücksbewertung, gewährleistet werden.“
Damit die Grundsteuer nach der Reform ab 01.01.2025 genauso hoch bleibt wie davor, stellen CDU und BVB / FREIE WÄHLER daher den gemeinsamen Antrag, dass die Stadt Bernau über eine Hebesatzänderung die Aufkommensneutralität der Grundsteuer für das Umstellungsjahr 2025 sicherstellt.