Für die kommende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung legen die Bernauer Christdemokraten einen Entschließungsantrag vor, an den Landrat des Landkreises Barnim die Bitte nach der unverzüglichen Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber nach dem Vorbild des Landkreises Märkisch-Oderland zu übermitteln. Damit soll auf ein effizienteres Verwaltungshandeln und auf eine Reduzierung von Fehlanreizen bei der Leistungsgewährung nach der bisherigen Praxis hingewirkt werden. Es ist den Menschen in Bernau nicht mehr zu vermitteln, warum nur wenige Kilometer entfernt, in einem Landkreis, der ähnlich strukturiert wie unser Barnim ist, eine elektronische Bezahlkarte bereits Anfang April nach nur wenigen Wochen Vorbereitung und Ausschreibung eingeführt werden kann.
Bernau ist einer der größten Zahler der Kreisumlage. Jährlich wird ein zweistelliger Millionenbetrag an den Landkreis Barnim abgeführt. Mit Blick auf das Solidarprinzip im Landkreis tragen breitere Schultern größere Lasten. Dennoch können die Bernauerinnen und Bernauer eine möglichst effiziente Aufgabenerledigung der Kreisverwaltung erwarten. Dazu gehört auch, alle Möglichkeiten der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und somit von Personalkosten in Erwägung zu ziehen und überdies etwaigen Fehlanreizen oder der missbräuchlichen Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen entgegenzuwirken. In der aktuellen migrationspolitischen Debatte wurde wiederholt dargestellt, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber einerseits eine effizientere Leistungsvergabe unterstützt und andererseits Leistungsfehlanreize, die zur Abführung von Sozialleistungen zum Beispiel an Schleuser und andere kriminelle Strukturen geführt haben, eindämmt. Zugleich wird damit ein stärkerer Integrationsanreiz gesetzt. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass auch im Landkreis Barnim möglichst umgehend ein Bezahlkartensystem eingeführt wird. Der Landkreis Märkisch-Oderland in unmittelbarer Nachbarschaft zeigt beispielhaft im Land Brandenburg, dass dieser Weg eingeschlagen werden kann.
Ein Zuwarten auf eine bundeseinheitliche Regelung und Ausschreibung ist nicht intendiert. Wie bei anderen Themen der Kreisebene soll auch hier mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Landrat die Auffassung der Stadt zur Berücksichtigung bei den weiteren Planungen und Überlegungen zur Einführung einer Bezahlkarte mitgeteilt werden.