Bernau braucht gute Vorschläge, wie wir den Verkehr der Zukunft in unserer Stadt gestalten wollen. Deshalb hat sich die CDU Bernau aktiv an der Lenkungsgruppe zum Mobilitätskonzept 2030+ und den Fachworkshops beteiligt. Viele der jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen wir, bei anderen sind wir skeptisch oder lehnen diese ab. Für die Bernauer Christdemokraten gilt: Nicht nur Meckern, sondern Machen! Deshalb schlagen wir allen Fraktionen - auch BVB/Freie Wähler, die selten bis nie in der Lenkungsgruppe anwesend waren - einen Kompromiss vor, der den Weg für die schrittweise Umsetzung vieler Maßnahmen ebnen kann. Dabei werden Ortsbeiräte, Fachausschüsse und die Stadtverordneten beteiligt.
Im Finanz- und Wirtschaftsausschuss sowie im Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss wurde unser Sachantrag mit breiter Mehrheit angenommen.
Unser Vorschlag sieht vor, der Lenkungsgruppe für ihre Arbeit zu danken und das Mobilitätskonzept 2030+ in der Fassung vom 30. Mai 2023 zur Kenntnis zu nehmen und die Stadtverwaltung zu beauftragen, jährlich jeweils zum Zeitpunkt der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen eine Übersicht der für eine Umsetzung im Folgejahr vorgesehenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzeptes 2030+ zur Beratung durch die Ortsbeiräte und Fachausschüsse sowie zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Diese Übersicht ist mindestens so zu gliedern, dass Investitionsmaßnahmen und Maßnahmen, die dem Grunde nach Geschäft der laufenden Verwaltung sind, mit ihren finanziellen Auswirkungen und den betreffenden Haushaltsansätzen einzeln dargestellt werden. Außerdem sollen sonstige Maßnahmen, die z. B. nur die Beantragung oder Abstimmung mit anderen Behörden und Institutionen bedingen, gesondert ausgewiesen.
Warum dieser Weg? Die im Mobilitätskonzept 2030+ aufgeführten Maßnahmen haben teilweise Projektcharakter oder in anderen Fällen eine bereits sehr detaillierte Ausformulierung. Darüber hinaus enthält der Maßnahmenkatalog Vorschläge zum Beispiel im Bereich des Innenstadtparkens, die mit dem Votum der SVV in ihrer letzten Sitzung für das Beibehalten der aktuellen Parkraumbewirtschaftung im Bereich der Kernstadt nicht im Einklang stehen. Um auch bei widerstreitenden Ansichten und Positionen zu einzelnen Maßnahmen oder zu Teilen einzelner Maßnahmenvorschläge und -bewertungen dennoch den Prozess der Konzepterstellung zu finalisieren, die Arbeitsgruppe zu entlasten und für die weitere verkehrliche Entwicklung der Stadt Bernau bei Berlin eine Basis zu schaffen, schlagen wir vor, das Mobilitätskonzept 2030+ in der vorliegenden Fassung nicht formal zu beschließen, sondern zur Kenntnis zu nehmen.
Weiterhin lässt der Beschlussvorschlag offen, wie der Prozess der zeitlichen und inhaltlichen Abarbeitung der Maßnahmen gestaltet werden soll. Insbesondere ist nicht erkennbar, wie und wann die betreffenden Fachausschüsse oder die SVV eingebunden werden sollen. Die ohne SVV-Beschluss initiierte mehrjährige Planung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Innenstadt oder die ebenfalls über Jahre nicht mit dem A3 oder der SVV abgestimmten Planungen zu einer Einbahnstraßenregelung für Teile der Fichtestraße sind beredtes Beispiel für verbesserungsfähige Prozesssteuerungen.
Auch finden sich die Einzelvorschläge zum Beispiel aus dem beschlossenen Verkehrskonzept für den Ortsteil Ladeburg oder aus der aktuellen Diskussion im Ortsbeirat Waldfrieden nicht im Maßnahmenkatalog wieder. Deshalb sollte eine enge Einbindung der Ortsbeiräte, Fachausschüsse und der SVV bei der folgenden Umsetzung des Maßnahmenkatalogs beschlossen werden. Hier bietet sich auch wegen der regelmäßig zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sowohl im Bereich der Geschäfte der laufenden Verwaltung, als auch im Investitionsbereich eine zeitliche und inhaltliche Verknüpfung mit dem Prozess der Aufstellung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung an.