In den letzten Jahren hat die Potsdamer Landesregierung die Kommunalvertreter vor Ort mit der Lösung der Altanschließerproblematik regelmäßig allein gelassen. Die am Donnerstag vor Weihnachten veröffentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Kommunalen Abgabengesetzes im Land Brandenburg zeigt, dass sowohl die Landesregierung als auch die sie tragenden Regierungsfraktionen bei der Novellierung des KAG im Dezember 2013 nicht daran interessiert waren, die vielen Rechtsstreitigkeiten in den Verbandsgebieten, gefühlte Ungerechtigkeiten sowie die sozialen Verwerfungen zwischen Mietern, Eigentümern von Grundstücken, die erst nach dem 3. Oktober 1990 an zentrale Wasser- bzw. Abwasseranlagen angeschlossen wurden, und den sogenannten Altanschließern zu befrieden. Wenn jetzt in ersten Reaktionen aus Potsdam darauf verwiesen wird, dass die rechtlichen Auswirkungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen sind und das Land eine finanzielle Beteiligung an den Folgen seiner eigenen KAG-Regelung ablehnt, wird damit die soziale und rechtliche Verantwortung wieder auf die kommunale Ebene abgewälzt.
Die Bernauer Christdemokraten begrüßen die zeitnahe Reaktion des Vorstandes des WAV „Panke/Finow“ und gehen davon aus, dass trotz der Komplexität der Rechtslage und der zeitlichen Kürze der Prüfhandlungen die rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung umfassend bewertet wurden. Jedes andere Agieren könnte treuwidrig sein und wäre für die erklärte Absicht, auch in bereits bestandskräftigen Beitragsverfahren Rückzahlungen vorzusehen, nicht förderlich. „Ich gehe davon aus, dass die Bernauer Vertreter im WAV die Stadtverordneten im Januar umfassend über die tragenden Gründe für diesen Vorstandsbeschluss informieren werden. Das sind wir auch den vielen tausend Haushalten in Bernau und im Verbandsgebiet, die höhere Abwasserpreise auf sich zukommen sehen und deshalb mit Sorge in die Zukunft blicken, schuldig“, stellte Daniel Sauer ergänzend fest.