Abwasserentscheid rechtswidrig - Bürgerbefragung muss kommen

Pressemitteilung

04.12.2014, 16:29 Uhr

Die Bernauer CDU begrüßt die Entscheidung der Kommunalaufsicht, den rechtswidrigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehren für die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell zu beanstanden. Dieser Beschluss wurde trotz Hinweisen der Kommunalaufsicht und der Bernauer Wahlleiterin mit den Stimmen der Fraktionen Die Linke, BfB und Unabhängige sowie des Bürgermeisters gefasst.

Hierzu äußerte sich der Bernauer CDU-Vorsitzende Frank Goral: "Die Befragung aller Bernauerinnen und Bernauer zu alternativen Finanzierungsmodellen im Wasser- und Abwasserbereich war und ist für uns der richtige Weg der Bürgerbeteiligung. Die Erfahrung zeigt, dass die Beteiligung höher und eine objektive sowie umfassende Information gegeben ist. Ich bedaure, dass erst ein Einschreiten der Kommunalaufsicht nötig war, um Schaden von unserer Stadt abzuwenden. Umso mehr freut es mich, dass sich die Kommunalaufsicht bei ihrer Prüfung nicht wie Teile der Stadtverordnetenversammlung und der Bürgermeister von politischen oder anderen sachfremden Erwägungen, sondern ausschließlich von Recht und Gesetz hat leiten lassen."

Die CDU-Fraktion hatte zusammen mit anderen SVV-Fraktionen bereits unmittelbar nach der unrechtmäßigen Beschlussfassung in einer ausführlichen Stellungnahme den Bürgermeister auf die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen einer unterlassenen Beanstandung aufmerksam gemacht. Für die Stadtverordneten der CDU steht auch mit Blick auf erste Statements des Bürgermeisters und der Befürworter des Bürgerbegehrens nunmehr die Umsetzung der nachstehenden Punkte auf der Tagesordnung:

1. Die Entscheidung der Kommunalaufsicht ist zu akzeptieren. Weitere Kosten und weiterer Schaden für die Stadt Bernau bei Berlin sind zu vermeiden.

2. Durch die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV "Panke/Finow" Bürgermeister Andre Stahl und Sören-Ole Gemski (Die Linke) ist die Einberufung der Verbandsversammlung zu beantragen, um die mit übergroßer Mehrheit der Stadtverordneten am 4. September 2014 beschlossenen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfungen von verschiedenen Finanzierungsmodellen und Satzungsalternativen durch den WAV "Panke/Finow" vornehmen zu lassen.

3. Die bestehende Beschlusslage der Bernauer Stadtverordnetenversammlung vom 4. September 2014 (Beschluss 6-87) zur Vorbereitung einer Bürgerbefragung ist durch den Bürgermeister umzusetzen.

Weiterführende Links:
www.bernau-bei-berlin.de/de/buergerportal/aktuelles/stadtnachrichten/artikel-kein_buergerentscheid_am_14_dezember.html

aktualisiert von Administrator, 04.12.2014, 16:42 Uhr