Bernau (hr). „Nimmt man die Prozentzahlen, so hat Brandenburg im vergangenen Jahr einen Sprung nach vorn gemacht: 2,2 Prozent mehr Wachstum und gar 13 Prozent Steigerung beim Umsatz“, sagte Brandenburgs Wirtschaftsminister Rolf Christoffers (Die Linke) in einem Vortragauf einer gemeinsamen Veranstaltung der CDU Bernau, des Barnimer Mittelstandhauses und der Mittelstandsvereinigung der CDU (MIT). Entscheidend seien aber nicht die Prozentzahlen, sondern die Basis. Und da gelte nach wie vor, dass Brandenburg ein Defizit bei der industriellen Substanz aufweise.
Besorgniserregend sei aus seiner Sicht die große Zahl von Arbeitsverhältnissen, die keine Existenzsicherung zuließen. Leiharbeit und Zeitverträge müssten daher wieder auf ihren Ursprung zurückgeführt werden: als Instrument, um Arbeitgebern in Spitzenzeiten Flexibilität zu ermöglichen.
Selbst bei positiver wirtschaftlicher Entwicklung werde das Haushaltsvolumen des Landes bis 2020 um rund zwei Milliarden Euro von 10,5 Milliarden auf 8,5 Milliarden sinken. Daher, so Christoffers, müsse bei sinkenden finanziellen Mitteln auch über veränderte Förderrichtlinien nachgedacht werden. Zwar gehe er davon aus, dass es zur Fortschreibung des Mittelstandprogrammes komme. Aber in Zukunft werde die Förderung dabei eher aus einer Kopplung von Zuschuss und Darlehn bestehen.
Insgesamt werde das Land verschiedene Förderschwerpunkte bilden. Die gemeinsame Innovationsförderung mit Berlin mit den Bereichen Gesundheitswirtschaft, Energietechnik Kommunikation sowie Verkehr, Mobilität und Logistik; Brandenburg spezifische Bereiche mit Ernährungswirtschaft, Metall, Tourismus sowie Chemie und Kunststoffe; Querschnittsthemen wie beispielsweise die zivile Sicherheit und die regionale Förderung.
Gerade bei der regionalen Förderung sind nach den Worten des Ministers Veränderungen in der Entscheidungsgrundlage zu berücksichtigen. Seien früher ausschließlich harte Standortfaktoren entscheidend gewesen, so würden heute immer mehr weiche Faktoren wie Bildungsangebote, KiTas und Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen eine Rolle spielen. Sein Haus werde daher in Zukunft sein Augenmerk auf die Ausprägung der harten und weichen Faktoren sowie auf die Umlandfunktion der Region richten.
Christoffers ging auch auf das geplante Vergabegesetz des Landes Brandenburg ein. Er machte klar, dass es nicht um die landesweite Einführung eines Mindestlohnes gehe, sondern ausschließlich um die Festschreibung einer Lohnuntergrenze, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen sei. Außerdem werde es für die Kommunen möglich, ohne Begründung vom kostengünstigsten Angebot um bis zu zehn Prozent abzuweichen.
Nach dem Konnexitätsprinzip werden den Kommunen die bei der aufwändigeren Vergabe der Aufträge entstehenden Kosten erstattet werden. Das Gesetz sehe vor, dass Vergabeunterlagen bestimmte Inhalte aufweisen müssten. So gelte es, Nachweise festzuschreiben. Dabei sei bewusst auf Nachweise verzichtet worden, die nicht oder kaum kontrollierbar seien.
Firmen, die gegen die in der Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen verstoßen, drohten Vertragskündigungen, Geldstrafen oder der Ausschluss von weiteren Vergaben bei öffentlichen Aufträgen.