Offene Fragen beim Rathausneubau zu Bernau

24.09.2016, 22:50 Uhr

Noch im April 2015 waren die neue Tiefgarage, das Bistro mit Dachterasse sowie separatem Lift und ein großer Ratssaal kein Grund für Mehrausgaben. Mit der Vorlage 6-256 informierte Bürgermeister André Stahl die SVV: "... Die ursprüngliche Zielgröße von 10 Milionen Euro (brutto) bildet weiterhin die Grundlage für die Baukosten des Gebäudes.".

Heute betragen die Mehrkosten schon 6 Mio EUR und eine verbindliche Kostenobergrenze wird vom Rathaus abgelehnt. Außerdem soll Bernau erstmals seit vielen Jahren wieder Kredite aufnehmen und sich für 11.000.000 EUR neu verschulden. Das wirft Fragen auf, die wir bei der gemeinsamen öffentlichen Sondersitzung von Haupt- und Stadtentwicklunsgausschuss am kommenden Dienstga ab 17:30 Uhr in der Rotunde der Grundschule im Blumenhag stellen werden. Wir wollen wissen:

  1. Wie erklärt das Architekturbüro den rasanten Anstieg der Kostenschätzung im Gegensatz zu dem im Wettbewerb vorgegebenen Kostenrahmen?
  2. Sind solche extremen Überschreitungen aus Sicht des Büros üblich?
  3. Welche konkreten Einsparpotentiale sieht die Verwaltung, um die Kosten signifikant zu senken?
  4. Welche konkreten Einsparpotentiale sieht das Architekturbüro, um die Kosten für den Neubau signifikant zu senken?
  5. Bis wann können diese Zahlen belastbar aufbereitet werden?
  6. Mit welchen Fördermitteln ist für den Rathausneubau minimal zu rechnen?
  7. Welche konkreten Risiken für mögliche Kostensteigerungen sehen die Verwaltung und das Architekturbüro eventuell auf die Stadt zukommen?
  8. Welche Vorschläge haben die Verwaltung und das Architekturbüro, um den von den Stadtverordneten eventuell beschlossenen Kostenrahmen zu deckeln?
  9. Wie hoch sind die Ausgaben für den Erwerb des Baugrundstücks einschließlich der Erwerbsnebenkosten?
  10. In welchem finanziellen Umfang wurden bislang Planungsleistungen für den Rathausneubau vergütet und in welchem Umfang sind jetzt bereits Leistungen vertraglich gebunden? Bitte detailliert angeben.
  11. Welche Kosten kommen auf die Stadt zu, wenn das Projekt gestoppt wird und ein Alternativstandort gesucht wird?
  12. Welchen Verkaufserlös würde das momentan genutzte Bestandsgebäude nach jetzigem Verkehrswert erzielen?
  13. Ist bei der Gründung des Rathausneubaus technologisch sichergestellt, dass die St.Marien-Kirche, das Laubenganghaus und andere Umgebungsbauten nicht beschädigt werden? Wer haftet dafür?
  14. Wann waren die Mehrkosten dem Architekturbüro bekannt und wann wurde darauf hin der Bauherr informiert?
  15. Gibt es in der Stadtverwaltung ein regelmäßiges Berichtswesen zum Planungs- und Projektstand und wie ist dieses organisiert?
  16. Welche Änderungen wurden im überarbeiteten Raumprogramm gegenüber dem ursprünglichen Raumprogramm vorgenommen?
  17. Bitte stellen Sie die Kostenschätzung der Vorplanung gemäß der Anlage Kostenschätzung zur Vorlage 6-633 den Kosten, die sich aus der Überarbeitung des Wettbewerbsstand Stand 26. März 2015 ergeben, gegenüber.
Weitere Fragen zum Beispiel zu technischen Ausstattungen haben wir uns vorbehalten.
aktualisiert von Daniel Sauer, 26.09.2016, 22:18 Uhr