Überarbeitung der städtischen Lärmschutz-Verordnung vorgeschlagen

10. August 2015 / Pressemitteilung

10.08.2015, 20:39 Uhr

Bernau ist eine lebens- und liebenswerte Stadt, die sich eines steten Zuzugs neuer Einwohnerinnen und Einwohner erfreut. Es ist erklärtes stadtpolitisches Ziel, weitere Wohnbebauung  zu unterstützen. Mit diesem Zuzug geht eine zunehmende Verdichtung der Wohngebiete einher, Baulücken werden geschlossen, historisch gewachsene Grenzen zwischen Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten verwischen oder entfallen. Diese engere Bebauung in unserer Stadt verlangt von allen Bürgerinnen und Bürgern aber auch den wirtschaftlich handelnden Akteuren ein hohes Maß an nachbarschaftlicher Rücksicht und gegenseitigem Respekt mit Blick auf die nicht selten widersprüchlichen Vorstellungen der Grundstücksnutzung.

Der Vermeidung von ruhestörendem Lärm kommt dabei ein besonderes Gewicht zu, da die zunehmende Technisierung des Lebensalltags und ein verändertes Freizeitverhalten die allgemeine Lärmbelastung anwachsen lassen. Die zunehmende Lärmbelastung birgt die Gefahr in sich, dass gerade in den von Eigenheimbebauung geprägten Stadt- und Ortsteilen, nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten erwachsen, die dem Anspruch, Bernau als liebens- und lebenswerten Wohnstandort zu entwickeln, entgegenstehen.

Es ist aus Sicht der Bernauer CDU angezeigt, die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bernau bei Berlin vom 27. Mai 2010 zu überarbeiten. Hierzu hat die CDU-Fraktion eine Vorlage für die nächste SVV-Sitzung mit konkreten Vorschlägen für eine Überarbeitung bis zum Jahresende eingebracht. Unter anderem sollen der Schutz der Wohngebiete bei angrenzenden Gewerbe- oder Mischgebieten verbessert sowie Ruhezeiten und der Katalog der als ruhestörend eingestuften Tätigkeiten erweitert werden.

Damit reagiert die CDU Bernau auch auf die erneute Eskalation des über die Grenzen unserer Stadt hinaus bekannten Konflikts eines Gewerbetreibenden mit der Nachbarschaft in Bernau-Rehberge. Über mehrere Jahre anhaltend wurden hier durch den Gewerbetreibenden die Grenzen des Bau- und Ordnungsrechtes überdehnt, um in offenkundig missbräuchlicher Weise das Recht auf Ausübung seines Gewerbes für die Belastung und Belästigung der in der Nachbarschaft lebenden Bürgerinnen und Bürger auszunutzen. Verschiedene Versuche der kommunalpolitisch Verantwortlichen einschließlich der Rathausspitze, angestrengte Mediations- und Schiedsverfahren, öffentliche Appelle sowie die Bereitschaft der Stadt über Ausweichflächen eine Lösung für diesen Konflikt anzustreben, waren bislang nicht zielführend. Kinder können nicht mehr im Freien spielen, die Ausübung stiller Gewerbe, die prägend für diesen Teil des Gewerbegebietes Rehberge sein sollte, ist in der Nachbarschaft nicht mehr möglich, Nachbarn sind durch den permanente Lärm und Stress gesundheitlich beeinträchtigt und nicht zuletzt werden die persönliche Handlungsfreiheit und das Recht auf uneingeschränkte Nutzung des persönlichen Eigentums regelmäßig und nachhaltig gestört.
aktualisiert von Daniel Sauer, 10.08.2015, 20:43 Uhr