CDU-Fraktion mit Kompromiss für die Ladenöffnung an Sonntagen

Pressemitteilung

27.10.2014, 17:10 Uhr

Die CDU-Fraktion in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung reagiert mit einem eigenen Kompromissvorschlag auf die generelle Ablehnung der Sonntagsladenöffnungen im Jahr 2015. Die Aussprache in der Stadtverordnetenversammlung hat gezeigt, dass es neben religiösen Gründen auch familienpolitische Erwägungen, Fragen des Arbeitnehmerschutzes aber auch die grundsätzliche Kritik an einer konsumorientierten Gesellschaft waren, die einzelne Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und den Bürgermeister dazu bewogen haben, die Sonntagsöffnung von Geschäften abzulehnen.

In der öffentlichen Diskussion zu den Auswirkungen des Beschlusses ist weder für eine Öffnung der Geschäfte noch für das Bewahren der Sonntagsruhe eine klare Mehrheit erkennbar. Relativ einheitlich wahrnehmbar und aus Sicht der CDU-Fraktion nicht im Einklang mit den wiederholten Bekenntnissen der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung der Bernauer Innenstadt stehend ist es allerdings, wenn am Hussitenfestsonntag und am Sonntag des traditionellen Bernauer Weihnachtsmarktes die Geschäfte insbesondere im Innenstadtbereich geschlossen wären.

Zur Debatte und dem Kompromissvorschlag erklärte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Daniel Sauer: „Die Aufteilung des Stadtgebietes in verschiedene Bereiche hätte zu mehr als einer Verdoppelung der Zahl der verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet im Vergleich zu dem vom Land gesetzten Rahmen geführt. Unser Vorschlag sieht daher eine einheitliche Regelung für das ganze Stadtgebiet vor. Mit Blick auf die Leitfunktion des Innenstadtbereiches sollen sich die Sonntagsöffnungstermine an Veranstaltungsterminen orientieren, die besonders viele Bernauerinnen und Bernauer und ihre Gäste in die Innenstadt locken. Es handelt sich dabei um das Hussitenfest am 14. Juni 2015, den Kunst- und Handwerkermarkt und Tag der Vereine am 30. August 2015 sowie den Bernauer Weihnachtsmarkt am 13. Dezember 2015. Alle drei Termine sind auch über die Grenzen Bernaus hinaus bekannt.“

Um die Bürokratiekosten und den Verwaltungsaufwand für Wirtschaft und Handel so gering wie möglich zu halten, lehnt es die CDU-Fraktion ab, generell auf das Prinzip der Einzelgenehmigung zu setzen. Nur in Fällen, in denen Händler oder Händlergemeinschaften weitere Sonntagsöffnungen nutzen wollen und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, sollten Einzelgenehmigungen erteilt werden.

aktualisiert von Administrator, 05.11.2014, 21:18 Uhr