Kinder sind unsere Zukunft - Spielplatzsatzung anpassen!

21.03.2017, 07:30 Uhr

Bernau wächst und soll dabei weiter kinderfreundliche Stadt bleiben. Deshalb schlagen die Bernauer Christdemokraten allen SVV-Fraktionen und dem Bürgermeister vor, unsere Kinderspielplatzsatzung aus dem Jahr 2005 anzupassen. Wir wollen die Mindestgröße von Spielplätzen, gegenwärtig 40 qm, deutlich anheben. Weiterhin sollen die Ergebnisse der Spielleitplanung aus 2015 sowie neuere, mehr am Wohl der Kinder orientierte Empfehlungen der Planungsexperten in der Satzung verankert werden. Und wir wollen, dass möglichst alle Investoren verpflichtet werden, in neu ausgewiesenen B-Plangebieten Kinderspielplätze zu errichten.

In unserer Stadt werden neue, zusätzliche Baugebiete geschaffen. Dabei ist im innerstädtischen Bereich der Geschosswohnungsbau zunehmend von Belang, während in den Ortsteilen sowie Randgebieten Siedlungsstruktur mit vorrangig Einfamilienhausbebauung prägend ist. Die Grundstücksgrößen liegen in solchen Wohngebieten wegen der gestiegenen Grundstückspreise nicht selten zwischen 400 qm und 600 qm.  Die Aufenthaltsqualität für Kleinkinder, Schüler und Jugendliche im öffentlichen Raum gewinnt dort zunehmend an Bedeutung. Für die CDU Bernau ist die Frage, in welchem Maße die Stadt bei der Schaffung von Bauplanungsrecht Investoren und Flächeneigentümer an den Kosten der Schaffung von sozialer Infrastruktur beteiligt, neu zu diskutieren. Dies gilt mit Blick auf den angestrebten Zuzug junger Familien mit Kindern insbesondere für Kinderspielplätze und Spielflächen als Gemeinschaftsanlagen.  

Wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden, kann die Situation eintreten, dass Grundstücke für den Neubau von 60 oder mehr Einfamilienhäusern ggf. sogar mit Einliegerwohnungen vorgesehen werden, aber keine Verpflichtung für die Errichtung eines Spielplatzes besteht. Dem gegenüber sind Investoren im Geschosswohnungsbau bereits bei einer deutlich geringeren Zahl von Wohnungseinheiten verpflichtet, einen Spielplatz zu errichten. So ist zum Beispiel bei der Schaffung von 60 Wohneinheiten eine Spielfläche in einer Größe von mehr als 250 qm vorzusehen. Hier sollte geprüft werden, ob zusammenhängende Bebauungsplangebiete auch so gestellt werden können, dass entsprechende Spielflächen verpflichtend werden. Dies schafft für Investoren Planungssicherheit. Für die zukünftigen Bewohner steigt die Attraktivität des Wohnumfeldes.

„Neue Wohngebiete zu schaffen, ist für die Entwicklung Bernaus gut. Allerdings heißt neue Bebauung häufig auch, natürliche Freizeit- und Rückzugsräume für Kinder und Jugendliche zu reduzieren. Deshalb begrüße ich die Anpassung der Spielplatzssatzung. Denn es ist gut, wenn wir für unsere Kinder Räume und Plätze schaffen, die sie spielend für sich entdecken können“, sagte Robert Vollbrecht, sachkundiger Einwohner im Bernauer Bildungsausschuss und selbst Vater von zwei Kindern im Vorschulalter.

Ergänzend merkte Irina Feldmann, Stadtverordnete und ebenfalls Mitglied im Jugend- und Sozialausschuss, an: „Die jüngste Debatte in der Stadtverordnetenversammlung zeigte deutlich, dass unsere Spielplatzsatzung angepasst werden muss. Erst Dank des Antrages unserer Fraktion war es möglich, im B-Plangebiet „Ehemaliges Kabelwerk Schönow“ einen Kinderspielplatz aufzunehmen. Dass bei einem Wohngebiet mit mehr als 80 Grundstücken, die auch für junge Familien attraktiv sind, ein Spielplatz nachträglich eingeplant werden muss, hat nicht nur mich überrascht. Gut, dass der Antrag einstimmig angenommen wurde."  

Bei der Überarbeitung der Satzung plädieren die Christdemokraten zudem für eine Regelung, die es der Stadt ermöglicht, im Einzelfall einen Kinderspielplatzablösevertrag abzuschließen, und die dafür vorzusehenden Ablösebeträge festlegt. Dies erscheint gerade in Fällen, bei denen aufgrund der Lage des Baugrundstücks nur vorhandene Spielplätze oder –flächen erweitert oder modernisiert werden können, sinnvoll.

aktualisiert von Daniel Sauer, 18.03.2017, 00:49 Uhr