Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Kita und Hort

04.11.2016, 14:29 Uhr

Möchten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen wegen einer Berufstätigkeit ihre Kinder in Kita oder Hort im Sinne des KitaG des Landes Brandenburg betreuen lassen, stehen sie oft vor großen Schwierigkeiten.

Auf der Diskussionsveranstaltung der Frauen Union Barnim am 01. November 2016 in Panketal, wurden Probleme durch unterschiedliche Zuständigkeiten im Antragsverfahren der Eingliederungshilfe, bei der Umsetzung der Betreuung durch das Fehlen von qualifizierten Einzelfallhelfern, aber auch bei der Höhe der Kosten, die als Eigenanteil, z. Bsp. für den Ferienhort, von Eltern erbracht werden müssen, aufgezeigt. Problematisch ist insbesondere die gesetzlich vorgesehene Altersgrenze für eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Hort. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen oft eine Hortbetreuung, die weit darüber hinausgeht. Dass der Landkreis Barnim die Arbeit freier Träger der Jugendhilfe durch Fördergelder unterstützt, wurde positiv berichtet.

"Ziel sollte die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 auf allen Ebenen der Gesetzgebung, aber auch der von Entscheidungsträgern und Verantwortlichen, für alle Lebensbereiche von Menschen mit Beeinträchtigungen sein. Es reicht nicht, Maßnahmenpakete zu erarbeiten, welche keinen durchsetzbaren Anspruch beinhalten.“ erklärt Irina Feldmann, Vorsitzende der Frauen Union Barnim. „Wir fordern von der Landesregierung in Brandenburg, anderen Bundesländern zu folgen und den Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im KitaG Brandenburg festzuschreiben.“

Das Land Brandenburg hat die Aufgabe, die Arbeit in den Städten und den Landkreisen zu unterstützen, zu fördern und zu ergänzen. Somit ist der Landesgesetzgeber verpflichtet, Kindern und Jugendlichen eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen und dieser Verpflichtung mit einem im KitaG des Landes Brandenburg gesetzlich formuliertem Anspruch gerecht zu werden.

"Gleichberechtigte Teilhabe von Beginn an zu gewährleisten, ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Behindertenpolitik. Gerade unsere Kleinsten sollten alle Möglichkeiten eröffnet bekommen. Das umfasst zuallererst die Auswahl in der Kindertagesbetreuung, ob reguläre Kita, Integrative Kita oder Kindertagespflege. Im Interesse der Kinder mit Beeinträchtigungen und ihren Eltern müssen hier noch viele Hürden beseitigt werden. Dazu müssen alle Ebenen, Bund, Land und Kommune, an einem Strang ziehen.", so Kristy Augustin MdL, behindertenpolitische Sprecherin der CDU Fraktion im Landtag Brandenburg.

„Die gemeinsame Betreuung in einem Hort ist für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen ebenso wichtig, wie das gemeinsame Lernen im Unterricht.“ erklärt Gordon Hoffmann MdL, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Brandenburg. 

aktualisiert von Daniel Sauer, 04.11.2016, 14:41 Uhr