CDU mit Anfrage zum Flüchtlingsheim in Waldfrieden

07.03.2016, 16:33 Uhr

Mit einem offenen Brief hat sich die Initiativgruppe Waldfrieden am 15. Februar 2016 neben dem Landrat Ihrke und dem Bürgermeister Stahl auch an die Mitglieder der Bernauer Stadtverordnetenversammlung gewandt. Dies war Anlass für unsere Stadtverordneten Irina Feldmann und Daniel Sauer, sich mit einer Anfrage an den Bernauer Bürgermeister zu wenden. 

Der Text der Anfrage, deren Beantwortung in der kommenden Sitzung der Bernauer SVV am 10. März 2016 zu erwarten ist:

"Anfrage nach § 29 BbgKVerf der Stadtverordneten Irina Feldmann und Daniel Sauer (CDU-Fraktion) zur Unterbringung von Flüchtlingen in Bernau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit mehreren Monaten bewegt die Einwohnerinnen und Einwohner im neuen Bernauer Ortsteil Waldfrieden die Unterbringung von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen. Dabei ist wiederholt beanstandet worden, dass - jedenfalls gefühlt – nur kleinteilige Einzelinformationen bekannt gemacht wurden. Dies hat, wie auch jüngst erfolgte öffentlichkeitswirksame Meinungsäußerungen aus dem betroffenen Ortsteil gezeigt haben, nicht dazu geführt, dass Sorgen, Ängste und auch gelegentliche Vorurteile im Zusammenhang mit der Flüchtlingsproblematik abgebaut werden konnten.
 
1.    Wurde für das Ergänzungsneubauvorhaben mit ca. 200 Unterkunftsplätzen das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des BauGB erteilt und wenn ja, wann?
2.    Wurden bei der Bewertung einer Zulässigkeit des gemeindlichen Einvernehmens mit Blick auf die bereits vor Ort vorhandenen Flüchtlingsunterkunftskapazitäten auch Überlegungen zur Vermeidung einer Überforderung des Ortsteils Waldfriedens und einer möglichst gleichen Entwicklung des gesamten Bernauer Stadtgebietes in Betracht gezogen?
 
Verschiedene nationale Maßnahmen der Länder der sogenannten Balkanroute aber insbesondere auch die Bemühungen und Aktivitäten der Bundesregierung im europäischen und internationalen Kontext sind darauf gerichtet, die Fluchtursachen zu bekämpfen sowie die Zahl der Flüchtlinge und Heimatvertriebenen, die nach Deutschland streben, nachhaltig und spürbar zu senken. Da gleichzeitig die Prozesse der Anerkennung tatsächlich politisch Verfolgter beschleunigt werden sowie die Maßnahmen zur verstärkten Rückführung von Menschen ohne Bleibeperspektive greifen, ist in ersten Kommunen zu verzeichnen, dass im Jahr 2015 zusätzlich geschaffene Unterbringungskapazitäten nicht vollständig ausgelastet werden. Hierzu bitten wir um die weitere Beantwortung der Fragen:
 
3.    Welche Vertragslaufzeit wurde zwischen der Stadt Bernau bei Berlin und dem Landkreis Barnim bei der Verpachtung des ehemaligen Altenpflegeheims vereinbart?
4.    Zu welchem Zeitpunkt ist eine Kündigung durch die Stadt Bernau bei Berlin erstmalig möglich?
5.    Ist in dem Vertrag mit dem Landkreis Barnim ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass weniger Unterbringungsplätze benötigt werden, vereinbart?
6.    Wird sich die Stadt Bernau bei Berlin dafür einsetzen, dass bei geringerem Unterbringungsbedarf für Flüchtlinge und Heimatvertriebene eine Konzentration am Standort der ehemaligen Waldarbeiterschule erfolgt und die Liegenschaft des ehemaligen Altenpflegeheimes wie geplant für den Bau von Einfamilienhäusern entwickelt werden kann?
 
Wir bitten um Beantwortung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Vielen Dank."
aktualisiert von Daniel Sauer, 06.03.2016, 21:51 Uhr